Entsorgung von Energiesparlampen
Entsorgung
Kompaktleuchtstofflampen und stabförmige Leuchtstofflampen enthalten Quecksilber.
Deshalb gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar den Glascontainer,
sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle für Altgeräte abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt
erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Sie als Privatperson kostenlos. Wo sich
die für Sie nächste Sammelstelle befindet, erfahren Sie von der Abfallberatung Ihrer Gemeinde.
Quelle: Deutsches Umweltbundesamt
Bruch einer Energiesparlampe
Falls eine Kompaktleuchtstofflampe (umgangssprachlich Energiesparlampe) zerbricht, kann Quecksilber in die
Raumluft abgegeben werden. Aufgrund der sehr geringen Menge an Quecksilber, das aus einer Kompaktleuchtstofflampe
bei Glasbruch freigesetzt werden kann, sind keine Gesundheitsschäden zu erwarten. Um den Kontakt mit Quecksilber
so gering wie möglich zu halten, sollten folgende Vorsichtsmassnahmen beachtet werden:
Quecksilber ist ein Metall, das schon bei Raumtemperatur verdampft. Deshalb gilt grundsätzlich, dass möglichst alle Reinigungs- und
Aufräumarbeiten bei geöffneten Fenstern erfolgen sollten. Da der Quecksilbergehalt der Raumluft direkt nach dem Zerbrechen der
Kompaktleuchtstofflampe am höchsten ist, sollten zunächst die anwesenden Personen den Raum für einige Minuten verlassen, während
gelüftet wird (gegebenenfalls Heizung oder Klimaanlage abschalten). Dadurch reduziert sich die Luftbelastung erheblich.
Um eine weitere Verbreitung des aus der Kompaktleuchtstofflampe freigesetzten Quecksilbers zu verhindern, sollten Sie auf die
Benutzung eines Staubsaugers bei der Entfernung der Glasbruchstücke verzichten. Verwenden Sie stattdessen lieber Karton oder
steifes Papier, um die Bruchstücke zusammenzukehren. Tragen Sie dabei Einmalhandschuhe. Alle Bruchstücke und die verwendeten
Reinigungsutensilien sollten Sie in einem Einmachglas o .ä. sammeln und als Sondermüll entsorgen.
Quelle: Deutsches Umweltbundesamt